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Was umfassen sinnvolle Photovoltaik-Versicherungen?

Eine sinnvolle Absicherung einer Photovoltaikanlage sollte die relevanten Risiken abdecken. Zunächst wird wohl jede Photovoltaikanlage durch Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag gefährdet sein.

Wesentlich häufiger als direkte Blitzeinschläge treten Schäden durch Überspannung, Kurzschluss auf, die auf entfernte Blitzeinschläge und die Ausbreitung über das Stromnetz zurückzuführen sind.

 

Tipp: Schließen Sie keine Versicherungen ab, bei denen ein oben aufgeführtes Risiko nicht abdeckt ist.

 

Wohnen Sie in einer Gegend, in welcher Ihr Auto oder das des Nachbarn bereits einmal durch Marder angeknabbert wurde, sollten die Solarkabel am besten gleich in Kabelkanälen verlegt werden.

In Abhängigkeit vom Standort, der Montageart und der Größe der Photovoltaikanlage ergibt sich die Notwendigkeit weitere Risiken abzusichern, die in einer Allgefahrenversicherung mit enthalten wären.

Nicht relevante Risiken können Sie versuchen prämienmindernd auszuschließen. Lesen Sie dazu bitte den nächsten Abschnitt.

Prämienmindernde Auschlüsse?

Auf dem Dach montierte Photovoltaikmodule können sicher nicht durch Leitungswasser beschädigt werden. Lediglich die Wechselrichter, die häufig auch noch spritzwassergeschützt oder sogar für die Außenmontage geeignet sind, könnten durch einen Rohrbruch beschädigt werden, wenn der Raum mit den Wechselrichtern durch einen Rohrbruch überflutet wird. Unabhängig von einem eventuellen Ausschluss von Leitungswasserschäden sind Schäden durch Grund- Hang- und Flusswasser in der Allgefahrenversicherung weiterhin mit versichert.

 

Je nach Größe der Photovoltaikanlage und den mit der Anlage erzielbaren Erträgen sollte der Ein- oder Ausschluss von Ertragsausfall vom Betreiber erwogen werden. Eine kleine Photovoltaikanlage von 5 kWp die einen täglichen Ertrag von 5-10 Euro erwirtschaftet, wird den Betreiber durch einen Ausfall sicherlich nicht in eine existenzbedrohliche Situation bringen. Wenn eine 5 kWp Anlage beispielsweise 4 Wochen ausfällt, weil ein Wechselrichter nicht sofort getauscht bzw. geliefert werden kann, wäre der Ertragsausfall-Schaden mit ca. 150-300 Euro relativ gering.

Selbst bei größeren Anlagen fallen häufig nur Teile der Anlage (z.B. einer von fünf Wechselrichtern) aus und die Ausfallschäden bleiben in der Regel moderat.

Erstattungen für Ertragsausfall werden nur geleistet, wenn ein versichertes Ereignis zugrunde liegt. Das heißt für längere Schlechtwetterphasen, Garantieschäden und Schäden durch Abnutzung, Verschleiss werden ohnehin keine Zahlungen von Versicherungen geleistet.

 

In starkem Maße von der Umgebung des Gebäudes und der Installationshöhe der Photovoltaikanlage dürfte das Risiko für einen Diebstahl abhängen. Fast undenkbar ist, dass eine von ständig bewohnten Häusern umgebene und sichtbare Photovoltaikanlage vom Schrägdach eines Wohnhauses gestohlen wird.

Potentielle Diebe werden höchstwahrscheinlich eher Anlagen auswählen, die nicht im Sichtbereich von ständig bewohnten Häusern liegen. Ist das umgebene Grundstück darüberhinaus noch gut zugänglich, ist die Ausrüstung der Photovoltaikanlage mit diebstahlhemmenden Maßnahmen sehr zu empfehlen. In diesem Zusammenhang kann sicher auch eine Ertragsüberwachung mit SMS- Benachrichtigung gute Dienste leisten.

 

Das Risiko einen Schaden durch Feuer zu erleiden, dürfte bei fast allen Gebäuden und Photovoltaikanlagen eine nicht vernachlässigbare Rolle spielen, so dass ein Ausschluss des Feuerrisikos nur in ganz wenigen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden sollte.

 

Nicht empfehlenswert ist es, Photovoltaikanlagen über Versicherungen mit Deckungslücken (z.B. Wohngebäude-Versicherungen) abzusichern und dann zu versuchen die Deckungslücken über eine 2. Versicherung mit Allgefahrendeckung z.B. mit Ausschluss von Sturm, Hagel usw. wieder zu schließen. Diese Versicherungskombination wird mit Sicherheit teurer als der Abschluss einer geeigneten Allgefahrenversicherung. Ein erkennbarer Vorteil ergibt sich mit solchen Kombinationslösungen nicht.

Stabile Prämie?

Die Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen sollten in Zukunft sinken. Für diese These sprechen mehrere Gründe.

  • Gesetzlich vorgegebene jährliche Verringerung der Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen
    (die Nachfrage kann nur aufrecht erhalten werden, wenn gleichzeitig die Preise sinken)
  • Die Hersteller bauen Ihre Kapazitäten zur Produktion von Photovoltaikmodulen massiv aus
    (durch die Massenproduktion sinken die Kosten)

Wenn mit sinkenden Kosten für Photovoltaikanlagen gerechnet werden kann, dann ist von Versicherungen abzuraten, deren Prämie dynamisch an übliche Preisindizes gekoppelt ist (z.B. sind die Prämien von Wohngebäude-Versicherungen an einen steigenden Baukostenindex gekoppelt).

Die Ankopplung der Prämien führen nicht nur für Sie zu einer steigenden Belastung durch steigende Versicherungskosten sondern im Laufe der Zeit auch zu einer Überversicherung (eine neue Anlage gibt es in Zukunft zu einem geringeren Preis, als Sie einmal gezahlt haben).

 

Tipp: Bei annähernd gleichen Prämien sollten Sie Tarifen bzw. Versicherungen den Vorzug geben, bei denen die Prämie fest ist bzw. nicht steigt.

Ist eine Betreiberhaftpflicht sinnvoll?

Eine Betreiberhaftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremdem Eigentum, fremden Personen oder fremden Vermögen auf, die durch Ihre Photovoltaikanlage verursacht wurden.

 

Besitzen Sie bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Risiken aus dem Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit versichert sind. Der Abschluss einer zusätzlichen Betreiberhaftpflicht wäre in diesem Fall überflüssig.

Falls Sie nur eine private Haftpflichtversicherung besitzen, kann Ihre Photovoltaikanlage vermutlich nicht mit eingeschlossen werden. Nachfragen können Sie natürlich trotzdem mal.

 

Denkbare Fälle in denen eine Betreiberhaftpflicht aufkommen würde:

  • Module lösen sich vom Dach und führen zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
  • Die Photovoltaikanlage verursacht Versorgungsstörungen im Stromnetz.
  • Das EVU schaltet das Stromnetz ab und der Wechselrichter schaltet aufgrund eines Defektes nicht ab. Ein Monteur könnte dadurch einen Schaden erleiden.

Wird die Photovoltaikanlage auf einem fremden Dach installiert, so können darüberhinaus auch noch Allmählichkeits- und Gebäudeschäden in den Versicherungsumfang aufgenommen werden:

  • Durch allmählich eintretende Feuchtigkeit an den Anschraubpunkten einer Photovoltaikanlage könnten im Laufe der Zeit unbemerkt die Holzdachsparren verrotten. Der Dachstuhl müßte erneuert werden. Der Gebäudeeigentümer könnte eine Forderung an den Photovoltaik-Betreiber stellen.

Betrachtet man die Versicherungsprämien, so wird besonders bei der Installation einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Dach ein deutlich erhöhtes Risiko für Fremdschäden bestehen.

Vergleichsweise niedrige Versicherungsprämien (= niedriges Schadenrisiko) werden für Photovoltaik-Installationen auf einem eigenen Dach erhoben. Können Module nur auf das eigene Grundstück fallen, verringert sich das Risiko für einen Fremdschaden noch weiter. Bezüglich der abgesicherten Versorgungsstörungen im Stromnetz sollte nicht unerwähnt bleiben, dass bis jetzt noch kein Fall bekannt wurde, wo ein Netzbetreiber einen Photovoltaikbetreiber für Versorgungsstörungen im Stromnetz verantwortlich machen wollte.

 

Zusammenfassend sei gesagt, dass die niedrigen Prämien in der Betreiberhaftpflicht zwar auf ein niedriges Schadenrisiko hinweisen, jedoch können im ungünstigsten Fall existenzbedrohende Schadenhöhen auftreten.

Als ungünstigsten Fall könnte man sich beispielsweise vorstellen, dass sich fremde Personen auf Ihrem Grundstück aufhalten, ein 12 kg schweres Photovoltaikmodul aus 5 m Höhe abrutscht und einen Familienvater trifft. Die Hinterbliebenen müßten durch Sie (oder die Betreiberhaftpflicht) lebenslang finanziell versorgt werden.

 
 
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